Katar: Neuerungen im Aufenthalts- und Arbeitsrecht
Um das Wirtschaftswachstum in Katar auf längere Zeit zu sichern, ist das Emirat auf die Leistungen ausländischer Arbeitnehmer angewiesen. Wie die meisten anderen Golfstaaten arbeitet Katar mit dem so genannten Sponsorship-System, das Expatriates in ihrer Arbeitnehmerfreizügigkeit jedoch stark einschränkt.
Diese Bestimmungen sollen nun nach und nach geändert werden. So ist im ersten Quartal 2011 zum ersten Mal eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ohne die Mitwirkung eines Sponsors erteilt worden. Um eine solche beantragen zu können, ist es nun jedoch notwendig Grundeigentum in Katar vorweisen zu können. Das Grundeigentum kann somit also die Funktion eines Sponsors übernehmen.
In den nächsten Monaten werden weitere Neuerungen im Aufenthalts- und Arbeitsrecht erwartet.
Quelle: gtai Rechtsnews Mai 2011
Diese Bestimmungen sollen nun nach und nach geändert werden. So ist im ersten Quartal 2011 zum ersten Mal eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ohne die Mitwirkung eines Sponsors erteilt worden. Um eine solche beantragen zu können, ist es nun jedoch notwendig Grundeigentum in Katar vorweisen zu können. Das Grundeigentum kann somit also die Funktion eines Sponsors übernehmen.
In den nächsten Monaten werden weitere Neuerungen im Aufenthalts- und Arbeitsrecht erwartet.
Quelle: gtai Rechtsnews Mai 2011