Gegenwärtiger Stand der Doppelbesteuerungsabkommen
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 12. Januar 2011 die Übersicht über den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Abkommensverhandlungen zum 1.1.2011 bekannt gegeben.
Einige der Abkommen sind nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden. Das Schreiben kann hier eingesehen werden.
Doppelbesteuerungsabkommen sind bilaterale Verträge zwischen zwei Staaten, in denen geregelt wird, in welchem Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll vermeiden, dass natürliche und juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten - also doppelt - besteuert werden.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Einige der Abkommen sind nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden. Das Schreiben kann hier eingesehen werden.
Doppelbesteuerungsabkommen sind bilaterale Verträge zwischen zwei Staaten, in denen geregelt wird, in welchem Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll vermeiden, dass natürliche und juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten - also doppelt - besteuert werden.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen