Klare Bestimmungen für Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg

Am 27. Mai 2011 ist die Verständigungsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg in Kraft getreten. Darin wird die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern genauer definiert.

So wird festgelegt, wie der Arbeitslohn zwischen dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat aufzuteilen ist. Dies berechnet sich nach den Tagen und Arbeitsstunden, die im jeweiligen Staat verbracht werden. Außerdem wird genau erläutert, wie mit Überstunden, Jubiläumszahlungen oder Arbeitszeiten, die in Drittstaaten verbracht werden, umzugehen ist.

Anzuwenden sind diese in der Vereinbarung festgelegten Regelungen ab sofort auf alle Fälle, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist oder die Gegenstand eines Verständigungsverfahrens sind. Den genauen Wortlaut der Vereinbarung können Sie hier einsehen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen