Einreiseerleichterungen für Hochqualifizierte in Russland

Seit dem letzten Jahr wurden in Russland die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für hochqualifizierte Arbeitskräfte in vielerlei Hinsicht verbessert. So hat sich z.B. die Geltungsdauer der Arbeitserlaubnisse auf drei Jahre verlängert. Außerdem wurde die Einkommensteuer auf 13 Prozent gesenkt. Bürokratische Hindernisse, die zu langen Wartezeiten führten, werden nun ebenfalls vermieden.

Ab dem 15. Februar gelten Arbeitnehmer, die bestimmte Kriterien erfüllen und mindestens 1.000.000 Russische Rubel im Jahr verdienen, als hochqualifiziert. Bisher lag die Grenze bei mindestens 2.000.000 Rubel. Auch die Mitnahme von Familienmitgliedern ist erleichtert worden.

Es gibt Untersuchungen, die die geschilderten Änderungen und Entwicklungen seit dem letzten Jahr beobachten. Oft genug wird  die Umsetzung der Neuregelungen an den einzelnen Behörden unterschiedlich gehandhabt. Einheitliche Vorgehensweisen gibt es wohl bis jetzt noch nicht.


Quelle:     IAC-Newsletter Oktober 2010
                  Techniker Krankenkasse Newsletter Ausland Februar 2011