Entsende-Glossar
Doppelbesteuerungsabkommen, Expatriate, Permit: Das Vokabular, das Auswanderern und Auslandstätigen bei der Umsetzung ihrer beruflichen und privaten Pläne außerhalb von Deutschland begegnet, ist komplex. An dieser Stelle fassen wir für Sie kurz, verständlich und zur besseren Orientierung in alphabetischer Reihenfolge zusammen, was sich hinter den wichtigsten Begrifflichkeiten verbirgt.
Bei Auslandseinsätzen von mehr als drei Monaten stellt sich die Frage, ob der bestehende Arbeitsvertrag durch Zusatzvereinbarungen zu den Entsendekonditionen erweitert wird oder ob der deutsche Vertrag ruhend gestellt und der Mitarbeiter am neuen Einsatzort im Ausland angestellt wird.
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Der Begriff „Ausstrahlung“ bedeutet, dass das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin Anwendung findet, auch wenn ein Arbeitnehmer von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen im Ausland eingesetzt wird.
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Mit dem Auswandererschutzgesetz übernimmt der deutsche Staat eine Fürsorgepflicht für Auswanderer, um sie vor materieller oder persönlicher Not durch eine unüberlegte Ausreise zu bewahren.
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Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn unterschiedliche Staaten gleichartige Steuern für dieselben Einkünfte eines Steuerpflichtigen einziehen.
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Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll vermeiden, dass bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden.
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Damit Versicherte Ansprüche aus der Sozialversicherung auch in anderen Mitgliedstaaten der EU, des EWR und in der Schweiz geltend machen können, gibt es europaweit einheitliche Formulare. Dazu wurden bis zum 30. April 2010 die sogenannten E-Formulare verwendet.
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Entsendungen können hinsichtlich der Dauer des Auslandseinsatzes unterteilt werden. Man unterscheidet zwischen Dienstreise, Abordnung, Delegation und Übertritt.
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Eine betriebliche Entsenderichtlinie bildet den Standard für Arbeitnehmer und Betriebe bei allen Sachverhalten, die im Zusammenhang mit einem Auslandseinsatz von Interesse sind.
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In der Regel wird von einer Entsendung gesprochen, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zeitlich begrenzt im Ausland eingesetzt wird, um dort bestimmte Aufgaben und Ziele zu erfüllen.
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Das elektronische Reisegenehmigungssystem (ESTA) erteilt eine elektronische
Reisegenehmigung, die alle Staatsbürger aus Ländern, die am Programm für visumfreies Reisen
teilnehmen (Visa Waiver Program)
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Reisegenehmigung, die alle Staatsbürger aus Ländern, die am Programm für visumfreies Reisen
teilnehmen (Visa Waiver Program)
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