Arbeitsvertrag bei Mitarbeiterentsendung
Wenn beabsichtigt wird, einen Mitarbeiter für einen
bestimmten Zeitraum im Ausland einzusetzen,
ist das einseitige Weisungsrecht des Arbeitgebers keine ausreichende
Rechtsgrundlage. Die vertragliche Basis, auf welcher
ein Mitarbeiter im Ausland tätig werden soll, entscheidet sich für die meisten
Unternehmen anhand der geplanten Dauer der Auslandstätigkeit (siehe Entsendearten).
Wird für den Einsatz ein Zeitraum von mehr als drei Monaten eingeplant, stellt sich die Frage, ob der bestehende Arbeitsvertrag durch Zusatzvereinbarungen, in denen die Auslandskonditionen festgehalten werden, erweitert wird oder ob der Arbeitsvertrag ruhend gestellt und der Mitarbeiter am neuen Einsatzort im Ausland angestellt wird. Darüber hinaus stellen sich weitere Fragen hinsichtlich der Inhalte des Arbeitsvertrages, wie beispielsweise bezüglich Vergütung, sozialer Absicherung und Wiedereingliederung in das Unternehmen nach dem Auslandseinsatz.
Wir beraten Sie gerne ausführlich zu diesem Thema!
Wird für den Einsatz ein Zeitraum von mehr als drei Monaten eingeplant, stellt sich die Frage, ob der bestehende Arbeitsvertrag durch Zusatzvereinbarungen, in denen die Auslandskonditionen festgehalten werden, erweitert wird oder ob der Arbeitsvertrag ruhend gestellt und der Mitarbeiter am neuen Einsatzort im Ausland angestellt wird. Darüber hinaus stellen sich weitere Fragen hinsichtlich der Inhalte des Arbeitsvertrages, wie beispielsweise bezüglich Vergütung, sozialer Absicherung und Wiedereingliederung in das Unternehmen nach dem Auslandseinsatz.
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