E-Formulare

Damit Versicherte Ansprüche aus der Sozialversicherung auch in anderen Mitgliedstaaten der EU, des EWR und in der Schweiz geltend machen können, gibt es europaweit einheitliche und standardisierte Formulare. Mit Hilfe dieser Formulare können Versicherte, die in einem anderen Mitgliedstaat kurz- oder langfristig arbeiten, studieren oder wohnen, ihre Versicherungszeiten nachweisen, Vorversicherungszeiten übertragen oder Leistungen beantragen. Die Formulare werden von den Sozialversicherungsträgern an die Versicherten ausgestellt, damit diese sie an ihrem neuen Wohnort dem Sozialversicherungsträger vorlegen können.

Dazu wurden bis zum 30. April 2010 die sogenannten E-Formulare verwendet. Diese sind nach Versicherungszweigen in verschiedene Kategorien eingeteilt:
  • Reihe E 100: Ansprüche auf Leistungen bei Krankheit oder Mutterschaft
  • Reihe E 200: Berechnung und Zahlung von Renten
  • Reihe E 300: Ansprüche auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit
  • Reihe E 400: Ansprüche auf Familienleistungen
Durch Inkrafttreten der neuen Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wurden die E-Formulare für die EU-Länder ab 1. Mai 2010 von den „Portable Documents“ abgelöst. E-Formulare, die vor dem 1. Mai 2010 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Während einer Übergangsphase können zunächst auch nach dem 1. Mai 2010 noch E-Formulare verwendet werden, bis längstens April 2012.

Da die neue Verordnung zunächst nur für die EU-Länder gilt, werden die E-Formulare für die EWR-Länder Island, Norwegen und Liechtenstein sowie für die Schweiz weiterhin verwendet.