Entsende-Glossar
Doppelbesteuerungsabkommen, Expatriate, Permit: Das Vokabular, das Auswanderern und Auslandstätigen bei der Umsetzung ihrer beruflichen und privaten Pläne außerhalb von Deutschland begegnet, ist komplex. An dieser Stelle fassen wir für Sie kurz, verständlich und zur besseren Orientierung in alphabetischer Reihenfolge zusammen, was sich hinter den wichtigsten Begrifflichkeiten verbirgt.
Relocation bezeichnet ein Dienstleistungsangebot für Personen, die ins Ausland umziehen. Es reicht von der Wohnraumsuche, über die Abwicklung des Umzugs, bis hin zur Unterstützung beim Aufbau eines sozialen Netzwerkes am neuen Wohnort.
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Die Skilled Occupation List (SOL) ist eine Auflistung von Berufen, die derzeit in Australien sehr gefragt sind.
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Ziel der Abkommen ist, Sozialversicherungsleistungen von in Deutschland Versicherten im Ausland und von im Ausland versicherten Personen in Deutschland zu koordinieren. Sie sollen die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen wechselseitig garantieren.
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Mitarbeiter, die im Ausland eingesetzt werden sollen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin der Sozialversicherungspflicht in Deutschland unterliegen.
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Es wird unterschieden zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht.
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Als vertragsloses Ausland bezeichnet man Länder, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen zur Vermeidung einer Doppelversicherung geschlossen hat.
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Ein Visum ist ein amtlicher Vermerk, der für die legale Einreise in das ausstellende Land erforderlich ist. Je nach Aufenthaltszweck wird nicht nur ein Visum für die Einreise benötigt ist, sondern auch die Erlaubnis (engl. Permit), eine Tätigkeit oder ein Studium im Zielland aufnehmen zu dürfen.
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